05

Übernahme bestehender Rechtsformen

Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht

Oftmals kann das Vertrauen zu einem bestehenden Stiftungs- oder Verwaltungsrat verlorengegangen sein. Wir stehen Mandanten auch im Zuge der Übernahme bestehender Rechtsträger zur Seite und helfen erforderlichenfalls bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Interessen.