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© Dr. Maximilian Maier

Strafrechtliche Risiken für Führungskräfte – was D&O-Versicherungen wirklich abdecken

Strafrechtliche Risiken für Führungskräfte – was D&O-Versicherungen wirklich abdecken

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Führungskräfte tragen Verantwortung – und haften persönlich. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen bei Pflichtverletzungen. Doch was passiert, wenn aus einem Vorwurf ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wird?

Strafrechtsschutz nur mit Einschränkungen

Viele D&O-Policen enthalten eine sogenannte Strafrechtsschutz-Ausschnittsdeckung. Diese übernimmt die Kosten der Verteidigung – jedoch nur, wenn das Strafverfahren im Zusammenhang mit einer versicherten Pflichtverletzung steht, die zu einem Vermögensschaden führen könnte. Verfahren wegen reiner Ordnungswidrigkeiten, Compliance-Verstößen oder arbeitsrechtlicher Delikte sind häufig nicht gedeckt.

Zudem endet der Versicherungsschutz spätestens mit einer rechtskräftigen Verurteilung. Geldstrafen, Auflagen oder Reputationsschäden sind grundsätzlich nicht versichert.

Ergänzender Schutz durch Spezial-Strafrechtsschutzversicherung

Für umfassenden Schutz empfiehlt sich eine ergänzende Spezial-Strafrechtsschutzversicherung, die auch präventive Beratung, Verteidigung in Ermittlungsverfahren ohne zivilrechtlichen Bezug und Reputationsmanagement umfasst. Gerade in komplexen wirtschaftsstrafrechtlichen Konstellationen kann sie entscheidend sein.

Haftungsarme Strukturen als strategische Absicherung

Neben dem Versicherungsschutz bieten sich auch rechtliche Strukturierungen über haftungsärmerer Rechtsträger an – etwa über Stiftungen, Anstalten oder Gesellschaften in Liechtenstein oder der Schweiz. Diese können – bei richtiger Ausgestaltung – nicht nur Haftungsrisiken minimieren, sondern auch steuerlich und vermögensrechtlich sinnvoll eingebunden werden.

Maier berät Sie umfassend zur Absicherung Ihrer persönlichen Haftungsrisiken & Ihres Vermögens (asset protection).