Anstalten und andere Rechtsformen

Anstalten und andere Rechtsformen

Das seit den 1920er-Jahren bestehende liechtensteinische Gesellschaftsrecht kennt so viele Rechts- und Mischformen wie kaum eine andere Rechtsordnung auf der Welt. Auch mit außerhalb des Fürstentums Liechtenstein weniger bekannten Rechtsformen sind wir eng vertraut. So betreuen wir zahlreiche liechtensteinische Anstalten, die sich dadurch auszeichnen, dass man sie organisatorisch sowohl an eine Stiftung als auch an eine Körperschaft annähern kann. Aber auch bei der Errichtung und Verwaltung von Kommandit- und Kollektivgesellschaften, von Europäischen Aktiengesellschaften (SEs) oder der Ausgestaltung einer Gesellschaft als segmentierte Verbandsperson (PCC) oder mit besonderen Bezügen zum Kryptobereich stehen wir unseren Mandanten regelmäßig zur Seite.

Das seit den 1920er-Jahren bestehende liechtensteinische Gesellschaftsrecht kennt so viele Rechts- und Mischformen wie kaum eine andere Rechtsordnung auf der Welt. Auch mit außerhalb des Fürstentums Liechtenstein weniger bekannten Rechtsformen sind wir eng vertraut. So betreuen wir zahlreiche liechtensteinische Anstalten, die sich dadurch auszeichnen, dass man sie organisatorisch sowohl an eine Stiftung als auch an eine Körperschaft annähern kann. Aber auch bei der Errichtung und Verwaltung von Kommandit- und Kollektivgesellschaften, von Europäischen Aktiengesellschaften (SEs) oder der Ausgestaltung einer Gesellschaft als segmentierte Verbandsperson (PCC) oder mit besonderen Bezügen zum Kryptobereich stehen wir unseren Mandanten regelmäßig zur Seite.