08
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Philanthropie
Philanthropie
Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht
Der Rechtsordnung des Fürstentums Liechtenstein kommt eine herausragende Bedeutung im Zusammenhang mit philanthropischen Tätigkeiten zu. Denn das vom Gesetz garantierte große Maß an Flexibilität stellt sicher, dass die Errichtung und der Betrieb gemeinnütziger Stiftungen und sonstiger Rechtsträger sehr viel rascher als im Ausland und mit geringen Vermögenswerten möglich sind.
Der Rechtsordnung des Fürstentums Liechtenstein kommt eine herausragende Bedeutung im Zusammenhang mit philanthropischen Tätigkeiten zu. Denn das vom Gesetz garantierte große Maß an Flexibilität stellt sicher, dass die Errichtung und der Betrieb gemeinnütziger Stiftungen und sonstiger Rechtsträger sehr viel rascher als im Ausland und mit geringen Vermögenswerten möglich sind.

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© Dr. Maximilian Maier
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