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© Dr. Maximilian Maier

EWR-Recht & Staatshatung: Meilenstein-Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs

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EWR-Recht & Staatshaftung: Meilenstein-Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs

EWR-Recht & Staatshaftung: Meilenstein-Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs

In einer wegweisenden Entscheidung bestätigte der EFTA-Gerichtshof unter Hinweis auf die Köbler-Doktrin das Folgende:

EWR-Staaten haften auch für offensichtliche Fehler ihrer letztinstanzlichen Gerichte, wenn dadurch Rechte des EWR verletzt werden.

Hintergrund: Dartride AS klagte gegen Norwegen wegen einer mutmaßlich fehlerhaften Gerichtsentscheidung im Zusammenhang mit der Vergabe von Taxilizenzen – und bekam nun vor dem EFTA-Gerichtshof recht.

Der Gerichtshof stellte klar:

Staatshaftung gilt auch bei Gerichtsentscheidungen auf höchster Ebene.

Nationale Hürden wie in Norwegen (§ 200 norwegischen Gerichtsverfassungsgesetz) sind nicht mit dem EWR-Recht vereinbar, wenn sie effektiven Rechtsschutz durch den EFTA Gerichtshof verhindern.

Impact: Ein starkes Signal für den Schutz individueller Rechte im EWR und ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und Homogenität im europäischen Wirtschaftsraum.