Verschärfung des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes

Verschärfung des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes

Finanzmarkt Euro Hochaus Himmel
Finanzmarkt Euro Hochaus Himmel

Die Meldepflichten im Zusammenhang mit dem 2018 in Österreich eingeführten „Wirtschaftliche Eigentümer Register“ (WiERe) wurden erneut verschärft. So wurde im Rahmen der 10. WiERegG-Novelle etwa der europarechtliche geprägte Begriff der „Nominee-Vereinbarung“ in das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz aufgenommen. Dies hat zur Folge, dass künftig bei Eingehung von Treuhandverhältnissen der jeweilige Treuhänder umfangreichen Informations- und Aufbewahrungsverpflichtungen unterliegt. Von der Gesetzesnovelle sind selbst solche Rechtsträger erfasst, die bisher als vollständig meldebefreit galten. Darüber hinaus unterliegen in Österreich ansässige Privatstiftungen, Trusts und ähnliche Rechtsträger künftig erweiterten Sorgfalts- und Meldepflichten. Als weitere gesetzliche Neuerung muss künftig bei einer behördlichen WiEReG-Prüfung stets auch die Stiftungszusatzurkunde vorgelegt werden. Selbige auf die Stiftungszusatzurkunde bezogene Vorlageverpflichtung gilt auch gegenüber Finanzinstituten, die dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz unterliegen.

Vereinfacht ausgedrückt bedeuten die Änderungen: Den teilweise von Mitbewerbern propagierten Strategien, dass durch besondere Gestaltungsformen Melde- und Sorgfaltsverpflichten umgangen werden sollten, wurde auf normativer Ebene Einhalt geboten und das gesetzgeberische Ziel der Schaffung grösstmöglicher Transparenz im Wege des WiEReG wird konsequent weiterverfolgt.

Maier berät österreichische und ausländische Stiftungen, Gesellschaften, Trusts und andere Rechtsträger bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten in Österreich. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.