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Legal 500: Wirtschaftsstrafrecht in Liechtenstein

Strafrecht

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Legal 500: Wirtschaftsstrafrecht in Liechtenstein

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Dr. Maximilian Maier hat für The Legal 500 das Länderkapitel zum liechtensteinischen Wirtschaftsstrafrecht verfasst. Was Betroffene bei einem Wirtschaftsstrafverfahren beachten sollten.

The Legal 500 lädt in der Reihe Legal Landscapes Kanzleien ein über die Lage ihres Rechtsgebiets zu berichten. Das Kapitel „Liechtenstein: White Collar Crime“ stammt von Dr. Maximilian Maier. Das Kapitel ist mit der 6. Ausgabe des White Collar Crime Comparative Guide erschienen.

Maier Rechtsanwälte & Notare ist mit eigenen Standorten in Liechtenstein, Österreich und der Schweiz vertreten. Wir begleiten Sie deshalb dort, wo das Verfahren geführt wird und stimmen die Verfahren in den drei Staaten aufeinander ab, wenn ein Fall die Grenze überschreitet.

Was macht Verfahren in Liechtenstein so besonders?

Liechtenstein ist ein international ausgerichteter Finanzplatz und wirtschaftlich eng mit der Schweiz, Österreich und dem Europäischen Wirtschaftsraum verbunden. Das prägt auch das Wirtschaftsstrafrecht. Viele Verfahren drehen sich um die Frage, woher ein Vermögen stammt, wohin es geflossen ist und wie es gesichert werden kann.

Das Strafprozessrecht hat Liechtenstein aus Österreich übernommen. Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft, unterstützt von der Landespolizei. Wird eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet, führt sie der Untersuchungsrichter. Neben einzelnen Personen kann auch eine juristische Person strafrechtlich verantwortlich sein, etwa eine Gesellschaft oder eine Stiftung.

Häufige Themen: Betrug, Untreue, Geldwäscherei, Korruption und Insolvenzdelikte. Bei der Geldwäscherei ist ein Punkt zu beachten: Nach liechtensteinischem Recht können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Vermögenswerte erfasst sein, die durch bestimmte Steuerdelikte ersparte Aufwendungen darstellen.

Anspruchsvoll wird ein Fall, wenn mehrere Verfahren zusammentreffen: das Strafverfahren, zivilrechtliche Ansprüche, ein Verfahren der Finanzmarktaufsicht und Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland. Viele Geschäftsbeziehungen reichen über die Grenze hinaus; in Liechtenstein ist das besonders häufig. Die Folge: Eine Aussage oder eine Verfahrensentscheidung in einem Staat kann sich unmittelbar auf ein Verfahren in einem anderen Staat auswirken.

Die Strategie sollte deshalb so früh wie möglich stehen. Zu ihr gehören die Verteidigung selbst, die Sicherung von Beweismitteln, der Umgang mit den Behörden und die möglichen Folgen im Gesellschafts-, Aufsichts- und Haftungsrecht.

Was sollten Betroffene beachten?

  1. Rasch handeln, aber nicht vorschnell reagieren. Die erste Aussage gegenüber einer Behörde kann den weiteren Gang der Ermittlungen bestimmen. Bevor Sie aussagen oder umfangreiche Unterlagen herausgeben, sollten der Vorwurf, Ihre Stellung im Verfahren und die vorhandenen Beweise sorgfältig geprüft werden.

  2. Unterlagen sichern. Wirtschaftsstrafverfahren entscheiden sich oft an Verträgen, E-Mails, Buchhaltungsunterlagen, Zahlungsflüssen und internen Entscheidungsabläufen. Diese Daten sollten sofort gesichert werden, ohne sie zu verändern oder unabgestimmt weiterzugeben. Ebenso wichtig ist eine klare Zuständigkeit: Wer spricht mit den Behörden, mit den Mitarbeitenden und mit der Presse?

  3. Das Verfahren nicht isoliert betrachten. Ein strafrechtlicher Vorwurf kann zugleich Zivilansprüche, aufsichtsrechtliche Meldepflichten, Fragen der Organhaftung, Versicherungsfragen und Reputationsrisiken auslösen. Wir empfehlen daher eine gemeinsame Strategie für alle zusammenhängenden Verfahren. Bei grenzüberschreitenden Fällen gilt: Eine Erklärung, die in einem Staat kurzfristig hilft, darf Ihre Position im anderen nicht schwächen.

Wie schützt Compliance im Ernstfall?

Compliance ist mehr als eine aufsichtsrechtliche Pflicht. Die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten, die Prüfung der Mittelherkunft und die Kontrolle grenzüberschreitender Zahlungsflüsse bleiben in der Praxis zentrale Themen.

Drei Dinge tragen im Ernstfall: nachvollziehbar dokumentierte Entscheidungen, klare Genehmigungsabläufe und regelmäßige Risikobewertungen. Sie wirken in zwei Richtungen. Im Alltag helfen sie, Unregelmäßigkeiten früh zu erkennen. Werden Vorwürfe erhoben, können Sie mit einer ordnungsgemäßen und sorgfältigen Dokumentation beweisen, dass Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane ihre organisatorische Verantwortung ernst genommen haben.

Unser Angebot

Maier Rechtsanwälte & Notare berät und vertritt Unternehmen, Organmitglieder und Privatpersonen in Wirtschaftsstrafverfahren mit internationalem Bezug:

  • Verteidigung in Ermittlungs- und Hauptverfahren

  • Abstimmung paralleler Zivil-, Aufsichts- und Strafverfahren

  • Begleitung von Rechtshilfeverfahren

  • Beratung zu Compliance und Organhaftung

Das vollständige Kapitel bei The Legal 500: https://www.legal500.com/guides/legal-landscapes/liechtenstein-white-collar-crime/



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