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Erbrechtsreform 2024 in Liechtenstein: Das Wichtigste auf einen Blick

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Erbrechtsreform Liechtenstein 2024

Mit 1. August 2024 ist in Liechtenstein eine umfassende Reform des Erbrechts in Kraft getreten – die erste tiefgreifende Überarbeitung seit 1846. Die Neuerungen gelten für Todesfälle ab dem 1. Oktober 2024 und bringen zahlreiche Änderungen mit sich:

  • Modernisierung der Sprache: Veraltete Begriffe wie „Nachlass“ wurden durch zeitgemäße Ausdrücke wie „Verlassenschaft“ ersetzt.

  • Erbunwürdigkeit erweitert: Neu zählen auch seelische Grausamkeit und grobe Pflichtverletzungen zu den Ausschlussgründen.

  • Strengere Formvorschriften: Fremdhändige Testamente erfordern nun drei gleichzeitig anwesende Zeugen.

  • Pflegevermächtnis eingeführt: Wer den Erblasser unentgeltlich gepflegt hat, kann ein gesetzliches Vermächtnis beanspruchen.

  • Pflichtteilsrecht reformiert: Eltern sind nicht mehr pflichtteilsberechtigt; der Pflichtteil kann ohne Begründung halbiert werden.

  • Verjährung neu geregelt: Einführung einer 3-jährigen relativen und 30-jährigen absoluten Frist für erbrechtliche Ansprüche.

Impact: Die Reform stärkt die Testierfreiheit und passt das Erbrecht an moderne gesellschaftliche Entwicklungen an. Für Erblasser und Erben ist rechtliche Beratung nun wichtiger denn je.


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