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© Dr. Maximilian Maier

Schweiz - Österreich - Liechtenstein: Insolvenzrecht

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Insolvenz- und Konkursverfahren im Rechtsvergleich: Schweiz - Österreich - Liechtenstein / Insolvency and bankruptcy proceedings in a legal comparison: Switzerland - Austria - Liechtenstein

Insolvenzrecht im Vergleich: Schweiz – Österreich – Liechtenstein

 

Was passiert, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird? Die rechtlichen Antworten darauf unterscheiden sich je nach Land erheblich. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Insolvenzrecht in der Schweiz, Liechtenstein und in Österreich in einem kurzem Überblick.

Insolvenzrecht in der Schweiz

In der Schweiz spricht man nicht von „Insolvenz“, sondern vom Konkursverfahren. Dieses kann entweder durch einen Gläubiger mittels Schuldbetreibung oder durch den Schuldner selbst bei Überschuldung eingeleitet werden. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Zentrale Rolle des Konkursamts: Nach Konkurseröffnung übernimmt das Konkursamt die Verwaltung des Vermögens.

  • Zwei Verfahrensarten: Das summarische Verfahren (vereinfachte Abwicklung) ist die Regel, das ordentliche Verfahren sieht Gläubigerversammlungen vor.

  • Nachlassstundung: Unternehmen können durch ein gerichtliches Nachlassverfahren Sanierungsmaßnahmen prüfen und einen Schuldenerlass anstreben.

Insolvenzrecht in Österreich

Österreich kennt ein differenziertes System mit mehreren Verfahrensarten:

  • Sanierungsverfahren (mit oder ohne Eigenverwaltung)

  • Insolvenzverfahren

  • Privatinsolvenz (= Schuldenregulierung für natürliche Personen)

Ein Insolvenzverfahren wird eröffnet, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Die Begriffe «Zahlungsunfähigkeit» und/oder «Überschuldung» sind technische Begriffe, an die sich wichtige Rechtspflichten knüpfen.

Besonders hervorzuheben:

  • Sanierungsplan: Unternehmen können durch Vorlage eines Sanierungsplans mit einer Mindestquote von 20 % innerhalb von zwei Jahren eine Insolvenz abwenden.

  • Eigenverwaltung: Bei guter Vorbereitung auf das Verfahren kann das Unternehmen unter gerichtlicher Aufsicht das Unternehmen  selbst sanieren.

  • Insolvenzverwalter: Übernimmt die Verwaltung der Insolvenzmasse und vertritt die Gläubigerinteressen.


 Insolvenzrecht in Liechtenstein

Mit Jahresbeginn 2021 ist in Liechtenstein eine umfassende Reform des Insolvenzrechts in Kraft getreten. Ziel der Reform ist es, Unternehmen und Privatpersonen bessere Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Sanierung zu bieten – ganz nach dem Leitgedanken „Sanieren statt Liquidieren“.

Kernpunkte der Reform:

  • Einheitliches Insolvenzverfahren: Sanierungs- und Konkursverfahren werden unter dem Begriff „Insolvenzverfahren“ zusammengefasst.

  • Sanierungsplan mit Eigenverwaltung: Unternehmen können sich unter bestimmten Voraussetzungen selbst sanieren – bei reduzierter Mindestquote von 20 %.

  • Stärkung der Gläubigerrechte: Einführung eines Gläubigerausschusses zur besseren Kontrolle und Mitwirkung.

  • Privatinsolvenz neu geregelt: Einführung von drei Verfahrensformen – Sanierungsplan, Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung nach fünf Jahren.

  • Vertragsschutz: Kündigungs- und Rücktrittsrechte von Vertragspartnern werden während der Sanierung eingeschränkt.

Die Reform orientiert sich stark am österreichischen Insolvenzrecht und internationalen Standards (UNCITRAL) und stellt einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung des liechtensteinischen Wirtschaftsrechts dar.

Sie möchten wissen, mit welchen Möglichkeiten und Gefahren das grenzüberschreitende Insolvenzrecht aufwartet?

Maier Rechtsanwälte unterstützt Sie.