Kryptobetrug & Inländische Strafgerichtsbarkeit
Österreichischer OGH bestätigt die inländische Strafgerichtsbarkeit, wenn die (irrtumsbedingte) Vermögensverfügung in Österreich stattgefunden hat
Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft Wien stellte ein Verfahren wegen schweren Betrugs ein, da der endgültige Schaden im Ausland (Malta) eingetreten sei. Der OGH widersprach: Auch der Ort der (täuschungs- und irrtumsbedingten, selbst-)schädigenden Vermögensverfügung durch das Opfer – hier in Österreich – ist entscheidend.
Impact: Diese Entscheidung stärkt die Strafverfolgung bei Online- und Kryptobetrug und zeigt, wie wichtig eine präzise Prüfung des Tatorts ist – nicht nur des Schadens, sondern auch der schadensverursachenden Handlung.
Ähnlich dürfte der liechtensteinische OGH diese Rechtsfrage zur inländischen Strafgerichtsbarkeit judizieren.
OGH vom 04.06.2025 zu 13 Os 32/25t