Erbrechtsreform Liechtenstein 2024
Mit 1. August 2024 ist in Liechtenstein eine umfassende Reform des Erbrechts in Kraft getreten – die erste tiefgreifende Überarbeitung seit 1846. Die Neuerungen gelten für Todesfälle ab dem 1. Oktober 2024 und bringen zahlreiche Änderungen mit sich:
Modernisierung der Sprache: Veraltete Begriffe wie „Nachlass“ wurden durch zeitgemäße Ausdrücke wie „Verlassenschaft“ ersetzt.
Erbunwürdigkeit erweitert: Neu zählen auch seelische Grausamkeit und grobe Pflichtverletzungen zu den Ausschlussgründen.
Strengere Formvorschriften: Fremdhändige Testamente erfordern nun drei gleichzeitig anwesende Zeugen.
Pflegevermächtnis eingeführt: Wer den Erblasser unentgeltlich gepflegt hat, kann ein gesetzliches Vermächtnis beanspruchen.
Pflichtteilsrecht reformiert: Eltern sind nicht mehr pflichtteilsberechtigt; der Pflichtteil kann ohne Begründung halbiert werden.
Verjährung neu geregelt: Einführung einer 3-jährigen relativen und 30-jährigen absoluten Frist für erbrechtliche Ansprüche.
Impact: Die Reform stärkt die Testierfreiheit und passt das Erbrecht an moderne gesellschaftliche Entwicklungen an. Für Erblasser und Erben ist rechtliche Beratung nun wichtiger denn je.